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Gültig für Heimspiele im Preussen-Stadion 


Hinweis vorab:

Betrunkene, unter Drogen stehende oder vermummte Personen haben keinen Zutritt zum Stadiongelände.

Untersagt ist das Mitbringen von als Wurfgeschosse verwendbaren Gegenständen, Waffen jeder Art, Flaschen, Dosen, Feuerwerkskörpern, Transparenten, Fahnenstangen (länger als 1 m oder Durchmesser über 3 cm) sowie von alkoholischen Getränken.

Videoaufnahmen sind untersagt.

Bei Spielabbruch erfolgt keine Erstattung des Eintrittsgeldes. Es gelten die Vorschriften der erweiterten Stadionordnung.

Für Personen- und Sachschäden außerhalb der versicherten Risiken wird keine Haftung übernommen.

Personen mit bundesweitem Stadionverbot haben keinen Zutritt.

Berlin, 12.02.2024


1. Geltungsbereich

Diese Ordnung gilt für alle öffentlich zugänglichen Bereiche des Preussen-Stadions, Malteserstraße 24–36, 12249 Berlin. Ausgenommen sind nicht-öffentliche Räume.

2. Grundsätze

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennen Besucher:innen die Stadionordnung an. Die Geltung beginnt mit dem Betreten des Stadiongeländes.

3. Einlasskontrollen

Alle Besucher:innen sind verpflichtet, sich auf Verlangen (auch mit technischen Mitteln) durchsuchen zu lassen. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, Waffen oder verbotene Gegenstände mitführen oder ein Stadionverbot haben, wird der Zutritt verwehrt.

4. Verhalten im Stadion

•Keine Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Personen

•Den Anweisungen von Polizei, Ordnungsdienst und Einsatzkräften ist Folge zu leisten

•Auf- und Abgänge sind freizuhalten

•Sitzplatzwechsel kann angeordnet werden – auch blockübergreifend

5. Verbotene Gegenstände & Handlungen

Im Stadion ist das Mitführen oder Verwenden folgender Dinge untersagt:

•Waffen, Wurfgegenstände, Feuerwerkskörper, Pyrotechnik

•Alkohol, Flaschen, Dosen, harte oder zerbrechliche Trinkgefäße

•Fahnen-/Transparentstangen über 1,5 m Länge oder 3 cm Durchmesser

•Rassistisches, extremistisches oder diskriminierendes Material

•Politische oder religiöse Symbole, Banner, Kleidung mit verfassungsfeindlichen Inhalten

•Vermummung, Uniformierung oder Identitätsverschleierung

•Trillerpfeifen, Laserpointer

•Gefährdende Tiere

Zusätzlich untersagt:

•Betreten des Spielfeldes

•Rauchen in Umkleiden, Sanitär- und Gaststättenbereichen

•Verkauf, Verteilung oder Sammlung ohne Erlaubnis

•Verunreinigung der Anlage

•Betreten nicht freigegebener Bereiche

•Beschädigung, Bekleben oder Bemalen von Stadionteilen

•Befahren mit Fahrzeugen (außer Einsatzfahrzeuge und Rollstühle)

6. Haftung

Das Betreten des Stadions erfolgt auf eigene Gefahr.

Für Personen- und Sachschäden außerhalb versicherter Risiken wird keine Haftung übernommen.

Schäden sind unverzüglich zu melden. Für vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten haftet der Verursacher.

7. Zuwiderhandlungen

•Kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes bei Verstößen

•Anzeige bei Verdacht auf Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten

•Verbotene Gegenstände werden sichergestellt

•Stadionverbot bei Verstößen möglich

•Das Hausrecht bleibt unberührt


Stand: 12. Februar 2024

Herausgeber: Vorstand des BFC Preussen 1894 e.V.